Aus dem Kirchengemeinderat

Infos aus der Arbeit des KGR

Fußbodenbelag ausgelegt werden. Der Fußboden in der Winterkirche wurde befestigt. Vor den Fenstern an der Südseite muss ein Schutzgitter angebracht werden. Im Glockenstuhl und Dachstuhl sind umfangreiche Zimmerer- und Sicherungsarbeiten notwendig.

An der Karower Kirche muss das Dach neu gedeckt werden und einige Zimmererarbeiten im Bereich des Dachstuhles, der Decke und der Empore. Leider wird die Kirche zu wenig genutzt um große Renovierungen durchzuführen. In Linstow soll das Friedhofstor aufgearbeitet und der Eingangsbereich an der Südseite der Kirche umgestaltet werden. Beides sind sehr große Aufgaben. Die Dachrinne wurde gereinigt.

Wir überlegen eine grundsätzliche Umstrukturierung der Konfirmationsvorbereitung, hin zu Jugend-Bibellesezeiten, Fürbitt- und Segnungsgottesdiensten für Achtklässler, altersunabhängigen Glaubenskursen und altersunabhängigen Konfirmationen.

Beschlüsse

Beschlossen wurde die Gründung einer ECJugendgruppe in Krakow und damit der Beitritt der Jungen Gemeinde Krakow zum EC Mecklenburg (Jugendverband „Entschieden für Christus“ Mecklenburg e.V.) Infos unter: www.ec-mecklenburg.de

Dies bringt unseren Jugendlichen weitere Vernetzung und Verbindungen zu andren Jugendgruppen in Mecklenburg und damit auch mehr Rückhalt, ihren Glauben als Christen zu leben. Infos zur deutschlandweiten EC-Arbeit unter: www.ec-jugend.de

Kirchengemeinderatswahl

Informationen aus der Kirchenleitung:

Kirchenwahl: Reformation wird lebendig

Am 31. Oktober 2016 beginnt das Jubiläumsjahr der Reformation, das seinen Höhepunkt am Reformationstag 2017 hat. An diesem Tag jährt sich zum 500. Mal der Thesenanschlag Martin Luthers an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg.

Früher, schon im November 2016, erleben die Gemeinden in der Nordkirche mit der Kirchenwahl eine der unmittelbaren Konsequenzen der Reformation: Die Infragestellung einer hierarchischen Kirche als Institution der Macht. Die Basis, die getauften Mitglieder (die mindestens 14 Jahre alt sind) jeder der rund 1000 Gemeinden in der Nordkirche, wählt sich selbst ihr zentrales Leitungsgremium, den Kirchengemeinderat.

Wie es die Verfassung der Nordkirche vorsieht, haben hier Ehrenamtliche unbedingt die Mehrheit. Für eine sechsjährige Amtsperiode tragen die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören, die Verantwortung für die Gemeinde. Sie entscheiden über alle zentralen Fragen des Gemeindelebens: Sie verantworten die Gestaltung des Gottesdienstes und beraten die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit. Der Kirchengemeinderat kümmert sich um musikalische und diakonische Arbeit sowie Bildungsangebote. Auch die
Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften sowie die Personalplanung ist seine Aufgabe.

Das Priestertum aller Getauften, wie es die Reformation formulierte, konkretisiert sich hier in der Leitung der Gemeinde wie auch im Gemeindeleben. Denn so vielfältig wie die Aufgaben des Kirchengemeinderates, sind auch die Talente und Kompetenzen, die
Menschen hier in die Arbeit einbringen. Es geht nicht nur um Glauben und Spiritualität, sondern auch um Bildung, Personalführung, Finanzen und sogar Handwerk und Bau. Deshalb werden Menschen mit vielen verschiedenen Kompetenzen gesucht, die bereit sind, sich in ihrer Gemeinde zu engagieren und bei der Wahl zum Kirchengemeinderat zu
kandidieren.

Gerade im Jubiläumsjahr des Thesenanschlags inWittenberg ist es gut, sich daran zu erinnern, dass weder die Kirchenwahl im November noch die Arbeit im Kirchengemeinderat lästige Pflicht oder notwendiges Übel sind. In ihnen spiegelt sich der Kern der Reformation – und die lutherische Kirche lebt.

Mitstimmen: Ihre Stimme zählt in der Kirchengemeinde

Alle Kirchengemeinden in der Nordkirche gehen in diesem Jahr einen großen Schritt gemeinsam: Erstmals werden in allen über 1000 Gemeinden neue Kirchengemeinderäte gewählt. Fast zwei Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder sind aufgerufen zur Wahl, die in der Zeit vom 13. bis zum 27. November 2016 stattfindet. Kirchengemeinden in Mecklenburg und Pommern wählen an bis zu drei Terminen in diesem Zeitraum. Alle anderen Gemeinden wählen nur am 27. November, dem 1. Advent. Und noch etwas ist neu: Das Wahlalter wurde auch in den früheren nordelbischen Kirchenkreisen gesenkt. Erstmals dürfen jetzt in der gesamten Nordkirche alle mitwählen, die spätestens am 13. November ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.

Mit dieser Wahl bestimmen alle Gemeinden ihr zentrales Leitungsgremium. Denn die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Sie beraten die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, kümmern sich um musikalische und diakonische Arbeitsbereiche sowie Bildungsangebote. Auch die Verwaltung der Finanzen
und Liegenschaften sowie die Personalplanung ist Aufgabe des Kirchengemeinderates. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre. „

Mitstimmen“, das Motto der Kampagne zur Kirchenwahl, gilt dabei in doppelter Hinsicht: Zunächst werden Menschen gesucht, die sich eine Kandidatur vorstellen können und ihre Talente, ihre Kompetenzen und ihr Engagement einbringen möchten, um in der Gemeinde mitzubestimmen. Bis zum 18. September können Wahlvorschläge eingereicht werden. Das
Formular dafür gibt es im Gemeindebüro oder auf der Website zur Kirchenwahl: www.nordkirche.de/mitstimmen. Vorgeschlagen werden können alle volljährigen Gemeindemitglieder.

Im Rahmen einer Gemeindeversammlung, auf der Homepage und im Gemeindebrief werden danach alle Kandidierenden präsentiert. Anfang Oktober bekommen alle Wahlberechtigen per Post eine Wahlbenachrichtigung mit der Information, wann und wo sie an der Wahl teilnehmen, abstimmen und mit ihrer Stimme den neuen Kirchengemeinderat ins Amt wählen können. Selbstverständlich ist auch eine Briefwahl möglich, die Benachrichtigungskarte dient als Antrag. In einem feierlichen Gottesdienst wird im Januar 2017 der neue Kirchengemeinderat in sein Amt eingeführt.
Ihre Stimme ist einzigartig! Mischen Sie sich ein und stimmen Sie mit!

Was macht der Kirchengemeinderat?

Im November dieses Jahres werden die Kirchengemeinderäte in der Nordkirche neu gewählt. Wissen Sie, was eigentlich alles zu den Aufgaben dieses Gremiums gehört? Der Kirchengemeinderat – kurz: KGR – ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren
gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Ihre Aufgaben sind daher sehr vielfältig. Der Kirchengemeinderat:

  • verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer
    Gemeindeaktivitäten
  • berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit,
    Angebote für Senioren, Kirchenmusik und Bildung
  • kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche
  • fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der
    Kirchengemeinde vor Ort
  • vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
  • ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über
    deren Nutzung
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde
    mit und trägt die Personalverantwortung

Weil die Aufgaben so vielfältig sind, ist es gut, wenn sich sehr verschiedene Menschen im Kirchengemeinderat engagieren. Dort sitzt ein Handwerker neben einer Prädikantin, eine Pädagogin neben einem Kaufmann, der Rentner neben einer jugendlichen Pfadfinderin. Sie alle bringen ihr Engagement und ihre Kompetenzen ein, damit die Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können und die Gemeinde lebendig bleibt.