Schlagwort-Archive: Kirchengemeinderat

Wandel der Bestattungskultur

Unsere Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren sehr stark verändert. Wohnen, Arbeiten, familiäre Bindungen haben sich geändert. Das führte auch zu Veränderungen in der Bestattungskultur, die keineswegs alle ausgereift sind. Viele Menschen vermeiden es, über Sterben und Tod zu sprechen. Dadurch bleibt vieles nicht nur unausgesprochen, sondern auch unbedacht. Verdrängtes bricht dann plötzlich auf und verunsichert. Nehmen sie sich bitte die Zeit, zu besprechen, was sie bewegt, damit sie nicht hinterher bedauern, Wichtiges verpasst oder falsch entschieden zu haben.

Aus dem Kirchengemeinderat

Seit Mai befindet sich der KGR in einer Phase der Gemeindeberatung um eine gemeinsame Gemeindearbeit und eine Stellenzusammenlegung mit der Kirchengemeinde Serrahn vorzubereiten.

Viele Bauarbeiten sind in Vorbereitung. Es fehlt aber immer mehr an freien Handwerker-Kapazitäten. Viel Vorbereitetes kann nicht begonnen werden und Begonnenes geht oft monatelang nicht weiter.

Leider haben wir auch immer wieder mit Vandalismusschäden zu tun.

Das Jahr 2018 konnten wir in den meisten Bereichen finanziell in schwarzen Zahlen abschließen. Eine Zunahme an Vorschriften macht die Verwaltung immer schwieriger. Wir werden oft nach dem Stand und unserer Haltung zum Neubau oder Umbau der Trauerhalle und dem Platz dafür gefragt. Dies ist eine Entscheidung der Stadt Krakow, an der wir bestenfalls beratend beteiligt sind.

Infos aus dem KGR

Im Rahmen der Neufassung des Stellenplanes müssen wir uns mit möglichen Fusionen mit anderen Kirchengemeinden befassen. Langfristig denken wir über das Leitbild und Erscheinungsbild der Gemeinde nach. Dazu gehören auch Überlegungen und Erprobungen zur Gestaltung der Gottesdienste. Dies alles soll in gute Bahnen kommen, bevor uns die äußeren Veränderungen überholen.

Im Pfarrhaus muss der Fußboden im Gemeinderaum erneuert werden und für die Krakower Kirche gehen Überlegungen nach einer Heizmöglichkeit für den großen Kirchenraum. An der Karower Kirche müssen die Dachrinneneinläufe
repariert werden und an der Linstower Kirche wurden die Blitzableiter gestohlen.

Aus dem Kirchengemeinderat

  • Für die Linstower Glocke soll eine Fernsteuerung installiert werden, damit die Glocke auch vom Pfarrhaus aus geschaltet werden kann.
  • Für die Reinigung des Gemeinderaumes im Pfarrhaus Krakow wurde ein geringfügiger Arbeitsvertrag mit Frau Marzia Alizaie abgeschlossen.
  • Für die Kinderarbeit musste ein neuer Laptop angeschafft werden.
  • Aus Mangel an Mitwirkenden wird es vorerst keinen extra Bauausschuss geben.
  • Die Kassen der Kirchengemeinde konnten im Jahr 2016 größtenteils mit schwarzen Zahlen abgeschlossen werden. Kassen mit negativen Beständen konnten noch durch andere Kassen gepuffert werden.
  • Der Kirchenkreis arbeitet immer noch an einem neuen Stellenplan und neuen Strukturen. Für die Kirchengemeinde Krakow ist nun die Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde Serrahn vorgesehen. Wie der Stellenplan ab 2018 und dann der Pfarr-Gemeindehaus-Plan umgesetzt werden, ist noch ungewiss.

Aus dem Kirchengemeinderat

In der Dobbiner Kirche konnte kurz vor Weihnachten noch durch Fa. Stelzl eine neue Deckenbeleuchtung installiert werden. Ralf Wockenfuß hat kurz vorher die Wandlampen aufgearbeitet und mit neuen Leuchtmitteln versehen, so dass die Dobbiner Kirche jetzt eine helle und flexible Beleuchtung des ganzen Raumes hat.

Für die Alt Sammiter Kirche suchen wir nach einer neuen Nutzungsmöglichkeit, um sie besser erhalten zu können. Für die Karower Kirche bemühen wir uns schon lange um eine tiefgreifende Sanierung des Daches.

An der Linstower Kirche sollte der Weg abgesenkt und der Eingangsbereich auf der Südseite neu gestaltet werden, so dass die Tür leichter zu begehen ist und auch mit einem Rollstuhl erreicht werden kann. Das Wasser, das die Dachrinnen häufig nicht ableiten können, soll dann oberirdisch von der Kirche weggeleitet werden. Im Zuge dieser Arbeiten kann dann hoffentlich auch das Friedhofstor aufgearbeitet werden.

Im Friedhofsbereich suchen wir immer wieder nach tragfähigen Bewirtschaftungs- und Finanzierungskonzepten.

Für die Gemeinderäume im Pfarrhaus suchen wir dringend jemanden, der die wöchentliche Reinigung (auch gegen Lohn) übernehmen kann.

Logo

Wir beginnen das neue Jahr mit einem neuen Logo für unsere Kirchengemeinde, das Daniel Grosche für uns entworfen hat. Das alte Logo war in die Jahre gekommen und genügte manchen optischen und drucktechnischen Anforderungen nicht mehr. Das neue farbige Logo lässt sich auch in aktuellen Medien und im Internet flexibler einsetzen.

Die Gestaltung nimmt die Dörfer unserer Gemeinde deutlicher in den Blick und verbindet miteinander. Auf dem Bild ist die Seenlandschaft unserer Kirchengemeinde mit ihren Kirchen und Orten dargestellt. Der Umriss des Krakower Sees wird bereits von der Stadt und ihren Bewohnern als Logo und Identifikationssymbol verwendet. Wir als Kirchengemeinde schließen uns dieser Symbolik an, weil wir uns in unserer Region verwurzelt sehen und wir der Stadt Bestes suchen wollen (Jeremia 29,7). Die Kirchenorte sind zu – oder mit – einem Kreuz verbunden. Wir sind davon überzeugt, dass Jesus Christus als Erlöser der Menschheit (Jesaja 43,1 / Johannes 3,16) das Beste für unsere Region ist und wir wollen ihn zum Mittelpunkt unserer Gemeinde und unseres Glaubens machen.

Kirchengemeinderatswahl

Am 27.11.2016 wurde der neue KGR für 6 Jahre gewählt. Mit 49 Direktwählern und 25 Briefwählern haben leider nur 10,7 % der Wahlberechtigten (10% der Gemeindeglieder) ihr Interesse an der Arbeit der Gemeindeleitung und ihre Unterstützung der Kirchenältesten ausgedrückt. Es konnte trotzdem eine rechtsgültige Wahl durchgeführt werden. Alle
Gewählten haben auch dieWahl angenommen und wurden am 15.01.2017 in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Die gewählten Kirchenältesten sind:

Mandy Fiedler (35), Lehrerin aus Waren (Müritz)
Daniel Grosche (28), Student aus Charlottenthal
Dirk Grosche (55), Dipl.-Mathematiker aus Charlottenthal
Matthias Hahn (56), Dipl.-Ingenieur aus Charlottenthal
Tanja Krüger (45), Gemeindepädagogin aus Dobbin
Olrun Nast (50), Schneiderin aus Krakow am See
Thomas Schmidt (45), exam. Altenpfleger aus Krakow am See
Brigitte Voll (60); Bankkauffrau aus Möllen
und Pastor Christoph Reeps als Mitglied des Kirchengemeinderats von Amts wegen.

Aus dem Kirchengemeinderat

Seit einiger Zeit arbeiten wir an einer Umstrukturierung der Konfirmandenarbeit, um sie zeitgemäßer zu machen und der Altersentwicklung der Jugendlichen besser anzupassen. Wir wollen den Jugendlichen den Druck nehmen, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine
Entscheidung treffen zu müssen, für die sie vielleicht noch gar nicht bereit sind. Mit einem Segnungs- und Fürbittgottesdienst können die Jugendlichen eine altersentsprechende Feier haben und in der Folgezeit den Glauben weiter bis zu einer bewussten Entscheidung (Konfirmation) reifen lassen.
Nachdem an der Dobbiner Kirche die Fenster erneuert wurden, überlegen wir jetzt, wie in einem nächsten Schritt die Beleuchtung verbessert oder erneuert werden kann.

Kirchengemeinderatswahl

Gemeindeversammlung

In der Gemeindeversammlung am 13.10.2016 um 19:00 Uhr im Pfarrhaus werden die zur KGR-Wahl Vorgeschlagenen der Gemeinde vorgestellt und über das Wahlverfahren unterrichtet.
Am Sonntag, dem 23.10.2016, wird die Wahlvorschlagsliste offiziell bekannt gegeben.

Ihre Stimme zählt! Der Brief zur Kirchenwahl

Anfang September fällt der Startschuss: Fast eine Woche lang sind mehrere
Druckmaschinen damit beschäftigt, für alle rund zwei Millionen wahlberechtigen Mitglieder in der Nordkirche einen Brief zu drucken und mit individuellen persönlichen Angaben zu versehen. Es ist ein wichtiges Dokument: die Wahlbenachrichtigung zur Kirchenwahl 2016 – und mehr als das: ein Brief der Nordkirche an jedes ihrer Mitglieder.
Ende September oder Anfang Oktober liegt dieser wichtige Brief, bei allen Kirchenmitgliedern im Briefkasten, die am 13. November 2016 mindestens 14 Jahre alt sind. Sie alle dürfen bei der Kirchenwahl mitstimmen und sind aufgerufen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sollte der Brief Anfang Oktober nicht eingetroffen sein, ist es wichtig, Kontakt mit Ihrer Kirchengemeinde aufzunehmen. Sie führt das Wählerverzeichnis, kann daraus Auskunft geben und ergänzen. Sollte die Wahlbenachrichtigung verlorengehen, genügt im Wahllokal auch nur der Personalausweis.
Als wichtigste Information enthält die Wahlbenachrichtigung Angaben, wo genau das Wahllokal eingerichtet wird und in welchem Zeitraum die Wahl möglich ist. Wahltag ist für die große Mehrheit der Gemeinden in der Nordkirche der 1. Adventssonntag, der 27. November 2016. In den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern haben viele Gemeinden zusätzliche oder abweichende Termine im Wahlzeitraum vom 13. bis zum
27. November 2016.
Ein weiterer wichtiger Teil des Briefes ist das Antragsformular für die Briefwahl. Damit ist es möglich, sich per Post oder persönlich im Gemeindebüro Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen. Wichtig ist, dass der Antrag spätestens zwei Tage vor dem letzten Wahltermin, in den meisten Gemeinden also am 25. November, im Gemeindebüro vorliegen muss.
Der Kirchengemeinderat ist für sechs Jahre Amtszeit das zentrale Leitungsgremium Ihrer Kirchengemeinde. Deshalb ist die Kirchenwahl ein wichtiger und wegweisender Schritt im Gemeindeleben.
Nutzen Sie diese Chance, geben Sie ihre Stimme ab und wählen Sie mit!

Es geht los: Ihre Stimme zählt in der Kirchengemeinde!

Anfang Oktober bekommen Sie Post von der Nordkirche. Die fast zwei Millionen wahlberechtigten Kirchenmitglieder, die spätestens am 13. November mindestens 14 Jahre alt sind, bekommen ihre Benachrichtigung für die Kirchenwahl.
Die Wahl findet in der Zeit vom 13. bis zum 27. November 2016 statt. Viele Kirchengemeinden in Mecklenburg und Pommern wählen an bis zu drei Terminen in diesem Zeitraum. Alle anderen Gemeinden wählen nur am 27. November, dem 1. Adventssonntag. Mit dieser Wahl bestimmen alle Gemeinden in der Nordkirche den Kirchengemeinderat, ihr zentrales Leitungsgremium.
Bis zum 18. September können volljährige Gemeindemitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden. Informationen und Formulare gibt es bei der Kirchengemeinde oder unter www.nordkirche.de/mitstimmen.
Nach Abschluss der Wahlvorschlagsliste stellen sich die Kandidierenden im Rahmen einer Gemeindeversammlung, im Gemeindebrief und im Internet oder mit Aushängen in der Gemeinde vor. Die Aufgaben des Kirchengemeinderates, der sich sechs Jahre lang um den Gottesdienst, aber auch um Finanzen, die Gebäude und das Personal kümmert, sind vielfältig. Deswegen werden verschiedene Talente und Kompetenzen gebraucht. Immerhin ist der Kirchengemeinderat, dem auch alle Pastorinnen und Pastoren angehören, das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde.
Aus der Wahlbenachrichtigung geht hervor, wann und wo Sie persönlich Ihre Stimme abgeben und so die Gemeinde mitgestalten können. Außerdem ist ein Vordruck enthalten, um die Stimmabgabe per Briefwahl zu beantragen. Dieser Antrag muss – anders als bei staatlichen Wahlen – spätestens zwei Tage vor dem letzten Wahltermin in der Kirchengemeinde vorliegen.Wichtig: Sollte der Brief Anfang Oktober nicht eingetroffen sein, ist es sinnvoll, Kontakt mit Ihrer Kirchengemeinde aufzunehmen. Sie führt das
Wählerverzeichnis, kann daraus Auskunft geben und ergänzen. Sollte die Wahlbenachrichtigung verlorengehen, genügt im Wahllokal auch nur der Personalausweis.
„Mitstimmen“, das Motto der Kampagne zur Kirchenwahl, gilt dabei in doppelter Hinsicht: Sie sind zur Wahl aufgerufen, um die Kirchengemeinde aktiv mitzugestalten. Und Sie können Menschen wählen, die ihre Talente, ihre Kompetenzen und ihr Engagement einbringen, um in der Gemeinde mitzubestimmen.
In einem feierlichen Gottesdienst wird im Januar 2017 der neue Kirchengemeinderat in sein Amt eingeführt.
Ihre Stimme ist einzigartig! Mischen Sie sich ein und stimmen Sie mit!

Infos aus der Arbeit des KGR

Bei einer Arbeitssicherheitsbegehung wurden einige Mängel an der Krakower Kirche und am Pfarrhaus festgestellt. Die Behebung dieser Mängel ist an vielen Stellen nur mit großem Aufwand möglich, anderes konnte schon geändert werden. Wir bitten deshalb alle ehrenamtlichen Helfer um besondere Vorsicht und Umsicht in unseren alten Gebäuden, damit niemand zu Schaden kommt. Beachten Sie bitte die Hinweise und Vorschriften zum
Unfall- und Gesundheitsschutz. Sollte Ihnen etwas Gefährliches auffallen, informieren Sie bitte jemanden aus dem KGR.

Die Kirche in Alt Sammit kann nicht länger als Freizeitheim betrieben werden, da die räumlichen Voraussetzungen auch im Blick auf Sicherheit und Hygiene nicht mehr ausreichend sind und die Kosten durch dieminimale Bewirtschaftung nicht aufzufangen sind und auch kein anderes tragfähiges Nutzungskonzept vorliegt. Dies ist für uns eine sehr schmerzliche Entscheidung.

Das Friedhofstor in Linstow steht unter Denkmalschutz, so dass eine einfache Aufarbeitung oder ein Austausch nicht möglich sind. Eine denkmalgerechte Aufarbeitung würde über 4.000 € kosten, für die das vorhandene Geld in absehbarer Zeit nicht reichen wird.

Aus dem Kirchengemeinderat

Infos aus der Arbeit des KGR

Fußbodenbelag ausgelegt werden. Der Fußboden in der Winterkirche wurde befestigt. Vor den Fenstern an der Südseite muss ein Schutzgitter angebracht werden. Im Glockenstuhl und Dachstuhl sind umfangreiche Zimmerer- und Sicherungsarbeiten notwendig.

An der Karower Kirche muss das Dach neu gedeckt werden und einige Zimmererarbeiten im Bereich des Dachstuhles, der Decke und der Empore. Leider wird die Kirche zu wenig genutzt um große Renovierungen durchzuführen. In Linstow soll das Friedhofstor aufgearbeitet und der Eingangsbereich an der Südseite der Kirche umgestaltet werden. Beides sind sehr große Aufgaben. Die Dachrinne wurde gereinigt.

Wir überlegen eine grundsätzliche Umstrukturierung der Konfirmationsvorbereitung, hin zu Jugend-Bibellesezeiten, Fürbitt- und Segnungsgottesdiensten für Achtklässler, altersunabhängigen Glaubenskursen und altersunabhängigen Konfirmationen.

Beschlüsse

Beschlossen wurde die Gründung einer ECJugendgruppe in Krakow und damit der Beitritt der Jungen Gemeinde Krakow zum EC Mecklenburg (Jugendverband „Entschieden für Christus“ Mecklenburg e.V.) Infos unter: www.ec-mecklenburg.de

Dies bringt unseren Jugendlichen weitere Vernetzung und Verbindungen zu andren Jugendgruppen in Mecklenburg und damit auch mehr Rückhalt, ihren Glauben als Christen zu leben. Infos zur deutschlandweiten EC-Arbeit unter: www.ec-jugend.de

Kirchengemeinderatswahl

Informationen aus der Kirchenleitung:

Kirchenwahl: Reformation wird lebendig

Am 31. Oktober 2016 beginnt das Jubiläumsjahr der Reformation, das seinen Höhepunkt am Reformationstag 2017 hat. An diesem Tag jährt sich zum 500. Mal der Thesenanschlag Martin Luthers an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg.

Früher, schon im November 2016, erleben die Gemeinden in der Nordkirche mit der Kirchenwahl eine der unmittelbaren Konsequenzen der Reformation: Die Infragestellung einer hierarchischen Kirche als Institution der Macht. Die Basis, die getauften Mitglieder (die mindestens 14 Jahre alt sind) jeder der rund 1000 Gemeinden in der Nordkirche, wählt sich selbst ihr zentrales Leitungsgremium, den Kirchengemeinderat.

Wie es die Verfassung der Nordkirche vorsieht, haben hier Ehrenamtliche unbedingt die Mehrheit. Für eine sechsjährige Amtsperiode tragen die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören, die Verantwortung für die Gemeinde. Sie entscheiden über alle zentralen Fragen des Gemeindelebens: Sie verantworten die Gestaltung des Gottesdienstes und beraten die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit. Der Kirchengemeinderat kümmert sich um musikalische und diakonische Arbeit sowie Bildungsangebote. Auch die
Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften sowie die Personalplanung ist seine Aufgabe.

Das Priestertum aller Getauften, wie es die Reformation formulierte, konkretisiert sich hier in der Leitung der Gemeinde wie auch im Gemeindeleben. Denn so vielfältig wie die Aufgaben des Kirchengemeinderates, sind auch die Talente und Kompetenzen, die
Menschen hier in die Arbeit einbringen. Es geht nicht nur um Glauben und Spiritualität, sondern auch um Bildung, Personalführung, Finanzen und sogar Handwerk und Bau. Deshalb werden Menschen mit vielen verschiedenen Kompetenzen gesucht, die bereit sind, sich in ihrer Gemeinde zu engagieren und bei der Wahl zum Kirchengemeinderat zu
kandidieren.

Gerade im Jubiläumsjahr des Thesenanschlags inWittenberg ist es gut, sich daran zu erinnern, dass weder die Kirchenwahl im November noch die Arbeit im Kirchengemeinderat lästige Pflicht oder notwendiges Übel sind. In ihnen spiegelt sich der Kern der Reformation – und die lutherische Kirche lebt.

Mitstimmen: Ihre Stimme zählt in der Kirchengemeinde

Alle Kirchengemeinden in der Nordkirche gehen in diesem Jahr einen großen Schritt gemeinsam: Erstmals werden in allen über 1000 Gemeinden neue Kirchengemeinderäte gewählt. Fast zwei Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder sind aufgerufen zur Wahl, die in der Zeit vom 13. bis zum 27. November 2016 stattfindet. Kirchengemeinden in Mecklenburg und Pommern wählen an bis zu drei Terminen in diesem Zeitraum. Alle anderen Gemeinden wählen nur am 27. November, dem 1. Advent. Und noch etwas ist neu: Das Wahlalter wurde auch in den früheren nordelbischen Kirchenkreisen gesenkt. Erstmals dürfen jetzt in der gesamten Nordkirche alle mitwählen, die spätestens am 13. November ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.

Mit dieser Wahl bestimmen alle Gemeinden ihr zentrales Leitungsgremium. Denn die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Sie beraten die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, kümmern sich um musikalische und diakonische Arbeitsbereiche sowie Bildungsangebote. Auch die Verwaltung der Finanzen
und Liegenschaften sowie die Personalplanung ist Aufgabe des Kirchengemeinderates. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre. „

Mitstimmen“, das Motto der Kampagne zur Kirchenwahl, gilt dabei in doppelter Hinsicht: Zunächst werden Menschen gesucht, die sich eine Kandidatur vorstellen können und ihre Talente, ihre Kompetenzen und ihr Engagement einbringen möchten, um in der Gemeinde mitzubestimmen. Bis zum 18. September können Wahlvorschläge eingereicht werden. Das
Formular dafür gibt es im Gemeindebüro oder auf der Website zur Kirchenwahl: www.nordkirche.de/mitstimmen. Vorgeschlagen werden können alle volljährigen Gemeindemitglieder.

Im Rahmen einer Gemeindeversammlung, auf der Homepage und im Gemeindebrief werden danach alle Kandidierenden präsentiert. Anfang Oktober bekommen alle Wahlberechtigen per Post eine Wahlbenachrichtigung mit der Information, wann und wo sie an der Wahl teilnehmen, abstimmen und mit ihrer Stimme den neuen Kirchengemeinderat ins Amt wählen können. Selbstverständlich ist auch eine Briefwahl möglich, die Benachrichtigungskarte dient als Antrag. In einem feierlichen Gottesdienst wird im Januar 2017 der neue Kirchengemeinderat in sein Amt eingeführt.
Ihre Stimme ist einzigartig! Mischen Sie sich ein und stimmen Sie mit!

Was macht der Kirchengemeinderat?

Im November dieses Jahres werden die Kirchengemeinderäte in der Nordkirche neu gewählt. Wissen Sie, was eigentlich alles zu den Aufgaben dieses Gremiums gehört? Der Kirchengemeinderat – kurz: KGR – ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren
gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Ihre Aufgaben sind daher sehr vielfältig. Der Kirchengemeinderat:

  • verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer
    Gemeindeaktivitäten
  • berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit,
    Angebote für Senioren, Kirchenmusik und Bildung
  • kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche
  • fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der
    Kirchengemeinde vor Ort
  • vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
  • ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über
    deren Nutzung
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde
    mit und trägt die Personalverantwortung

Weil die Aufgaben so vielfältig sind, ist es gut, wenn sich sehr verschiedene Menschen im Kirchengemeinderat engagieren. Dort sitzt ein Handwerker neben einer Prädikantin, eine Pädagogin neben einem Kaufmann, der Rentner neben einer jugendlichen Pfadfinderin. Sie alle bringen ihr Engagement und ihre Kompetenzen ein, damit die Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können und die Gemeinde lebendig bleibt.